Matthias Hahn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
E-Mail: ra.hahn(at)vsh-jur.de
Jahrgang 1974.
1994 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert - Ludwigs - Universität in Freiburg i. Br., anschließend Erstes Juristisches Staatsexamen, Schwerpunktbereich: Steuerrecht. 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen, Schwerpunktbereich: Wirtschaftsrecht
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt am 07.08.2002.
Teilnahme am 53. Lehrgang Steuern und Betrieb, Abschnitt 1
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und des Forums Junge Anwaltschaft. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.
Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Privates Baurecht und Mietrecht.
Gutachtertätigkeit für das AG Freiburg - Insolvenzgericht - seit 2004. Insolvenzverwaltertätigkeit seit 2005.
Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit.
Fremdsprachen: Englisch, Französisch (Grundkenntnisse).
Fortbildungsbescheinigungen 2005-2011 des Deutschen Anwaltvereins.
Literaturbeiträge:
Anmerkungen zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.03.2007, 4 U 25/06 - Sicherheitseinbehalt und Aufrechnung bei Insolvenz in BauR 2008, 117 und IBR 2007, 484.
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 17. 6. 2010 – IX ZR 186/08
Schenkungsanfechtung einer Drittzahlung des Insolvenzschuldners auf eine trotz werthaltiger Außenstände des insolvenzreifen Drittschuldners nicht durchsetzbare Forderung in EWiR 2010, 755 (Heft 22).


