DIE ZUVERLÄSSIGE BASIS FÜR TRAGFÄHIGE LÖSUNGEN

Vorläufige Verfahren - nicht eröffnet

Hier handelt es sich um Verfahren, die mangels hinreichender Masse oder Rücknahme des Insolvenzantrages nicht eröffnet wurden. Folge ist auch die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Aufhebung der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Einzelzwangsvollstreckung der Gläubiger ist nach der Abweisung des Eröffnungsantrags oder Rücknahme des Insolvenzantrages wieder möglich.

Gelistet sind die Verfahren der letzten drei Jahre:

Firma Aktenzeichen Angeordnet am
Verwaltungstreuhand GmbH 8 IN 253/05 21.06.2005
Waldemar Kienzle Schuhservice 8 IN 218/06 17.06.2006
Enterfox Marketing Group GmbH 8 IN 24/07 23.01.2007