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Kategorie: Steuerrecht / 04.10.07 (Alter: 3 Jahre)

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Änderungen ab 01.01.2008

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) über € 150 bis € 1.000 ändern sich die Abschreibungsmöglichkeiten ab 01.01.2008!

Durch alle Betriebe sind GWG bis € 150 sofort abzuschreiben.

Für GWG über € 150 Anschaffungskosten bis € 1.000 ist eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren zwingend vorgesehen werden: Alle in einem Jahr zugegangenen Wirtschaftsgüter müssen in einer Summe zusammengefasst und ausgewiesen werden (sog. Poolbewertung). Dieser Pool (Verzeichnis) muss auch bei Abgang eines enthaltenen Wirtschaftsgutes unverändert bleiben.

Für Wirtschaftsgüter über € 1.000 Herstellungs- ode Anschaffungskosten verbleibt es bei der Regel-Abschreibung nach Nutzungsdauer.

Die Sonderabschreibungen, § 7 g EStG haben sich verbessert.

 

 

 

 

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