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Kategorie: Steuerrecht / 16.12.08 (Alter: 2 Jahre)

Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!

Bundesverfassungsgericht: Versagung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig!

Nach zwei Entscheidungen der Finanzgerichte (Saarland vom 22.03.2007 und Niedersachsen vom 27.02.2007) lag dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte (§ 9 Abs. 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) verfassungsgemäß ist (2 BvL 1/09 und BvL 2/07).

Nunmehr hat das Verfassungsgericht die Neuregelung der Pendlerpauschale verworfen. Sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG). Bis der Gesetzgeber eine Neuregelung beschließt gilt die alte bis 31.12.2006 geltende Regelung fort. Somit können auch die ersten zwanzig Kilometer für 2007 und 2008 als Werbungskosten geltend gemacht werden! Die Finanzämter sind angewiesen, die Bescheide zu berichtigen und die sich ergebenden Erstattungen auszuzahlen. Sollten Sie im Hinblick auf das jetzt aufgehobene Gesetz Ihre Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht angesetzt haben, empfehlen wir, dies nachzuholen, wenn sie eine nennnenswerte Erstattung für 2007 erwarten und für 2008 die Entfernungskilometer (€ 0,30 pro Kilometer unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel) wieder anzusetzen. Die Berücksichtigung findet immer dann statt, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnahmer-Pauschbetrag von € 920 übersteigen. Trifft dies nicht zu, erübrigt sich die nachträgliche Anmeldung.

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