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Kategorie: Steuerrecht / 20.07.07 (Alter: 3 Jahre)

Steuerberater: Einholung verbindlicher Auskunft beim Finanzamt kann notwendig sein!

Unterlassung der Einholung einer Auskunft bei der Steuerbehörde kann pflichtwidrig sein, wenn der Mandant vor der Entscheidung steht, welche Gestaltungsalternative er wählen möchte. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 08.02.2007 – IX ZR 188/05-DB 2007, Seite 905-DB 2007, 854; WM 2007, 903.

Der Mandant hatte sich für einen Unternehmensverkauf entschieden. Er wählte das unbedenkliche sog. Optionsmodell. Der Berater hatte die steuergünstigere Variante des Tranchenmodells als unsicher dargestellt. Mit der steuerlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung könne nicht mit Sicherheit gerechnet werden.

 

Wenig später beantragte ein anderer Berater eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes, die das sog. “Tranchenmodell“ für unbedenklich hielt.

 

Der nach dem Optionsmodell erheblich niedrigere Kaufpreis wurde dem ersten Berater angelastet: Er müsse die Differenz zum nach dem Tranchemodell höheren Kaufpreis ersetzen.

 

Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird dem – jetzt mit Gebühren belegten – Verfahren auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft erheblichen Auftrieb verleihen.

 

Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Auskünfte den Sachverhalt – möglichst unter Vorlage von entsprechenden Vertragsentwürfen – detailliert schildern. Abweichungen vom Sachverhalt können zu einer anderen Beurteilung führen.

 

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