Gewerbesteuer: Änderungen bei den Hinzurechnungen
Ab 01.01.2007 werden Nutzungsentgelte in größerem Umfang dem Ergebnis hinzugerechnet!
Ab 01.01.08 sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrages drei Viertel der Miet- und Pachtzinsen einschl. Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (also auch Mieträume) hinzuzurechnen . Bei bewegl. Wirtschaftsgütern ist es ein Fünftel.
Allerdings gibt es für alle diese Hinzurechnungen, einschl. Zinsen einen Freibetrag von € 100.000.
Zusätzlich ist der Freibetrag bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften von € 24.500 nach wie vor abzuziehen; weiter wurde die Gewerbesteueranrechnung verbessert vom 1,8 fachen auf das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages. Damit wurde die Anrechnung mehr als verdoppelt durch die Änderung des § 35 EStG.
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