DIE ZUVERLÄSSIGE BASIS FÜR TRAGFÄHIGE LÖSUNGEN

Kategorie: Allgemeines Zivilrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Leasing, Bürgschaft / 30.11.07 (Alter: 3 Jahre)

Handlungsbedarf für gewerbliche KFZ - Verkäufer

Wieder einmal sind Klauseln, die über Jahre und Jahrzehnte weitgehend unbeanstandet Verwendung gefunden haben, vom Bundesgerichthof als unwirksam beurteilt worden. Diesmal hat es die gewerblichen KFZ-Verkäufer getroffen. Sie werden ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen umgehend überarbeiten müssen.

Denn mit der Entscheidung vom 19.09.2007 - VIII ZR 141/06 hat der BGH die ständig verwendete Klausel die Bestellung erfolge "... unter Ausschluss jeder Gewährleistung" auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr für unwirksam erklärt. Nach der Auffassung des BGH ist ein derart umfassender Gewährleistungsausschluss wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners nicht möglich. Dies soll nun auch bei Geschäften zwischen Unternehmern gelten. Künftig müssen Ausschlussklauseln daher einschränkend formuliert werden. Ausgenommen werden müssen Ansprüche für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung für Vorsatz. Wird dies unterlassen ist der Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam, mit der Folge der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung für die Dauer von zwei Jahren!

Für den Fall der groben Fahrlässigkeit hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen, ob insoweit weiterhin die Haftung wirksam ausgeschlossen werden kann. Der risikobereite Unternehmer wird also in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausschließen. Wer "auf Nummer sicher" gehen will, sollte auch heute bereits den Fall der groben Fahrlässigkeit vom Gewährleistungsausschluss ausnehmen.

Für Verbraucher hatte der Bundesgerichtshof bereits zuvor entschieden, dass:

1. eine AGB-Klausel, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist abgekürzt wird, insgesamt unwirksam ist, wenn sie nicht die obengenannten Ansprüche von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausnimmt (BGH, Urteil vom 15.11.2006, VIII ZR 3/06 in NJW 2007, 674);

2. AGB-Klauseln in Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge bei uneingeschränktem Ausschluss ("unter Ausschluss jeder Gewährleistung") ebenfalls insgesamt unwirksam sind BGH, Urteil vom 22.11.2006, VIII ZR 72/06 in NJW 2007, 759). Wird der umfassende Gewährleistungsausschluss dagegen (zusätzlich) mündlich vereinbart, so bestehen keine Bedenken des BGH gegen die Wirksamkeit. Diese mündliche Vereinbarung hat im Streitfall dann allerdings der Verkäufer zu beweisen.

<- Zurück zu: Aktuelles