Geänderte Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ab 01.01.2008
Ab 01.01.08 sind drei Viertel der Miet- und Pachtzinsen einschl. Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftgsgüter (also auch Mieträume) hinzuzurechnen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages. Bei bewegl. Wirtschaftsgütern sind es ein Fünftel.
Allerdings gibt es für alle diese Hinzurechnungen, einschl. Zinsen einen Freibetrag von € 100.000. Zusätzlich ist der Freibetrag bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften von € 24.500 vom gewerbesteuerlichen Gewinn nach wie vor abzuziehen.
Als „Ausgleich“ wird die Gewerbesteueranrechnung mehr als verdoppelt durch die Änderung von § 35 EStG vom 1,8 fachen auf das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages.
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