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Kategorie: Internetrecht / 22.07.08 (Alter: 2 Jahre)

Neue Muster des Bundesjustizministeriums für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung

Mit Wirkung zum 01.04.2008 hat das Bundesjustizministeriums (BMJ) neue Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung verordnet.

Die neuen Muster sind in der sog. "Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung" enthalten und treten mit Wirkung zum 01.04.2008 in Kraft. Die früheren Musterbelehrungen des BMJ können allerdings noch unschädlich bis einschließliche 30.09.2008 weiter verwendet werden.

Es empfiehlt sich allerdings, die Anpassungen baldmöglichst vorzunehmen, da die Neufassung einige der von der Rechtsprechung beanstandeten Punkte ausräumt.

Es ist allerdings nicht zu empfehlen, schlicht den Verordnungstext abzuschreiben. Je nach Tätigkeit müssen die sog. Gestaltungshinweise des BMJ eingearbeitet werden. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.

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