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Kategorie: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht / 08.09.08 (Alter: 2 Jahre)

MoMiG beschlossen

Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Es wird am 01.11.2008 in Kraft treten.

1. Ziele der Reform des Gesellschaftsrechts sind:

1.1. Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll für den Mittelstand attraktiver werden und Unternehmensgründungen erleichtern.

1.2. Ein Wettbewerbsnachteil der bisherigen Rechtsform der GmbH gegenüber Rechtsformen ausländischer Herkunft, nämlich der englischen Limited soll kompensiert werden.

2. Wesentliche Änderungen sind:

2.1. Die GmbH braucht weiterhin 25.000 Euro Stammkapital. Diese Rechtsform wird somit nicht verändert und bleibt in bisheriger Form erhalten.

2.2. Die neue Unternehmergesellschaft (UG) kann mit erleichterten Formvorschriften privatschriftlich gegründet werden. Stammkapital muss nur in Höhe von 1 Euro vorhanden sein. Aber: Die Gesellschafter müssen 25 % des erzielten Gewinnes in die Rücklagen einstellen.

Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für Gesellschaften im Dienstleistungsbereich. Diese benötigen in der Regel kein Mindesteigenkapital zur Anschaffung einer Betriebsausstattung oder –einrichtung.

2.3. Gründung: Diese kann durch einen Mustergesellschaftsvertrag, dem sogenannten „Musterprotokoll“ erfolgen. Dieses muss dennoch vor dem Notar beurkundet werden.

2.4. Die komplizierten Regelungen des Eigenkapitalersatzes wurden aus dem GmbH-Gesetz herausgenommen (§ § 32 a und b GmbHG). Sie finden sich jetzt in anderer Form in der Insolvenzordnung.

3. Führungslose Gesellschaften (ohne Geschäftsführer) werden durch die Gesellschafter organschaftlich vertreten. Es bedarf nicht mehr der Bestellung eines Notgeschäftsführers oder Prozesspflegers.

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