Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Impressumspflicht
Das Bundesjustizministerium (BMJ) bietet seit dem 7. Oktober einen neuen Service an. Auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum findet sich ein Leitfaden zur Erstellung einer Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (sog. Impressum) bei Internet Auftritten.
Mit diesem Service will das BMJ vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (den sog. KMU's) eine Hilfestellung bieten. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte dazu:
"Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt. Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält."
Das BMJ verspricht auch, den Leitfaden im Hinblick auf spätere Entscheidungen der Gerichte aktuell zu halten. Für einen ersten Einstieg in die Materie der Anbieterkennzeichnung ist dieser Leitfaden daher gut geeignet.
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