Wesentliches aus dem Jahressteuergesetz 2009
- Schulgelder bis € 5.000,00 abziehbar (früher: € 3.000,00).
- Keine Kürzung des Vorsteuerabzuges für Firmenwagen.
Familienleistungsgesetz:
Kindergeldanhebung:
- Erstes und zweites Kind € 164,00 (+ € 10,00)
- Drittes Kind € 170,00 statt € 154,00
- Jedes weitere Kind € 195,00 statt € 179,00
Anhebung des Kinderfreibetrages pro Kind auf € 3.864,00 (€ 3.648,00);
Anhebung der Berücksichtigungsgrenze von haushaltsnahen Dienstleistungen: Bis zu 20 % der Ausgaben für Putzhilfen und Kinderbetreuung, maximal jedoch € 20.000,00 (Steuerermäßigung beträgt dann € 4.000,00);
Kinder von Hartz IV-Empfängern erhalten künftig bis zum 10. Schuljahr jeweils zu Schuljahresbeginn € 100,00 (Schulbedarfspaket).