DIE ZUVERLÄSSIGE BASIS FÜR TRAGFÄHIGE LÖSUNGEN

Kategorie: Steuerrecht / 24.02.09 (Alter: 2 Jahre)

Wesentliches aus dem Jahressteuergesetz 2009

  • Schulgelder bis € 5.000,00 abziehbar (früher: € 3.000,00).
  • Keine Kürzung des Vorsteuerabzuges für Firmenwagen.

Familienleistungsgesetz:

Kindergeldanhebung:

  • Erstes und zweites Kind € 164,00 (+ € 10,00)
  • Drittes Kind € 170,00 statt € 154,00
  • Jedes weitere Kind € 195,00 statt € 179,00


Anhebung des Kinderfreibetrages pro Kind auf € 3.864,00 (€ 3.648,00);


Anhebung der Berücksichtigungsgrenze von haushaltsnahen Dienstleistungen: Bis zu 20 % der Ausgaben für Putzhilfen und Kinderbetreuung, maximal jedoch € 20.000,00 (Steuerermäßigung beträgt dann € 4.000,00);


Kinder von Hartz IV-Empfängern erhalten künftig bis zum 10. Schuljahr jeweils zu Schuljahresbeginn € 100,00 (Schulbedarfspaket).

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