DIE ZUVERLÄSSIGE BASIS FÜR TRAGFÄHIGE LÖSUNGEN

Friedhelm von Spiessen

Rechtsanwalt, Vereidigter Buchprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht,
Insolvenzverwalter

E-Mail: ra.spiessen(at)vsh-jur.de

Jahrgang 1948.

Nach den juristischen Staatsexamen 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1982 zugleich Fachanwalt für Steuerrecht. Examen als vereidigter Buchprüfer 1990.

Von 1991 bis 1994 Liquidator von Gesellschaften der Textil- und Chemieindustrie in Thüringen und Sachsen im Auftrag der Treuhandanstalt (BVS) mit bis zu 520 Arbeitnehmern, 24 Betriebsteilen und umfangreichem Grundvermögen. Lösung komplexer Fragen des Restitutionsrechtes.

1992 Veröffentlichung zum Thema "Heilung notleidender Realteilungen nach dem Spaltungsgesetz v. 05.04.1991".

Tätigkeit als Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter seit 1987. Regelmäßige Tätigkeit als Gutachter in Konkurs- und Insolvenzantragsverfahren für die Amtsgerichte Freiburg und Emmendingen. Gutachtertätigkeit in Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Abwicklung und Reorganisation von Unternehmen im Wege der übertragenden Sanierung. Erstellung von aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen und Insolvenzplänen für gewerbliche Unternehmen und Verbraucher.

Mitgliedschaften:

  • Vorsitzender des südbadischen Arbeitskreises für Insolvenzrecht
  • Verband der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. (VID), Berlin
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht, Bochum
  • Wirtschaftsprüferkammer, Düsseldorf
  • Bundesverband der vereidigten Buchprüfer (BvB), Berlin
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.

Fremdsprachen: Englisch (perf. in Wort und Schrift), Französischkenntnisse.

Fortbildungsbescheinigungen 2007-2009 des Deutschen Anwaltvereins.


Literaturbeiträge:

Kurzkommentar zum Urteil des BFH, 29. 8. 2007 – IX R 4/07 - KfZ-Steuer als Masseverbindlichkeit bei Entstehung nach Insolvenzeröffnung in EWiR* 2007, 723.

Kurzkommentar zum Urteil des BFH, 04.03.2008 – VII R 10/06 - Keine Insolvenzaufrechnung des Finanzamts mit nach Masseunzulänglichkeit begründeten Neuforderungen in EWiR 2008, 661.

 *Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, RWS Verlag
Mitglied im Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht