Erbrecht und Vermögensnachfolge
Zu der erbrechtlichen Beratung gehören unter anderem:
- die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- die Darstellung der Möglichkeiten einer vorweggenommene Erbfolge
- die gesellschaftsrechtliche Gestaltung im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge
- die Ausarbeitung von sog. "Unternehmertestamenten"
- die Beratung und Vertretung im Rahmen der Erbauseinandersetzung
- die Erläuterung der Vor- und Nachteile einer Testamentsvollstreckung
- Übernahme der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers
- Bewertung von Betrieben, Unternehmen und Unternehmensteilen