Verkehrszivilrecht

Die Durchsetzung der Rechte von Geschädigten in Verkehrsunfallsachen ist nicht einfacher geworden. Die Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, sog. "Schadenmanagement" zu betreiben. Versprochen wird den Geschädigten vor allem eine schnelle und unkomplizierte Regulierung ihrer Schäden. Verschwiegen wird, dass das Schadenmanagement der Kostenersparnis der Versicherer dienen soll. Dieses Ziel ist naturgemäß mit dem Interesse der Geschädigten, ihre Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen, nicht vereinbar. Der Versicherer kann nicht gleichzeitig Ihre und eigene Interessen wahrnehmen. Im Zweifel wird er zu seinen Gunsten entscheiden. Die Unterstützung durch Rechtsanwälte in diesem Bereich ist daher notwendig um den Versicherern von Anfang an auf gleicher Augenhöhe zu begegnen.

Wir empfehlen daher bei jedem Verkehrsunfall die sofortige Beratung durch unsere Kanzlei. Liegt die Verantwortlichkeit für den Unfall eindeutig beim Gegner, wie etwa häufig bei Auffahrunfällen, so sind die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten - außer bei Bagatellschäden - ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Häufig erstatten Versicherer zwar relativ zügig den Fahrzeugschaden. Bei den kleineren Schadenspositionen, wie etwa der Nutzungsausfallentschädigung, werden Zahlungen dann aber mit erstaunlichen Begründungen verweigert. Die Haftpflichtversicherer setzen leider häufig erfolgreich darauf, dass der Geschädigte sich wegen der verbleibenden geringen Beträge nicht mehr gerichtlich auseinandersetzen will. Geschieht dies im Einzelfall doch, so ist das Prozessrisiko für die Versicherungen aufgrund der nunmehr verbleibenden niedrigen Streitwerte gering. Nicht selten erkennen die Versicherungen daher auch unmittelbar nach Erhebung der Klage die Ansprüche an.

Fallbeispiele können Sie in unserer Rechtsprechungsdatenbank im Infocenter nachlesen. Dort hatte etwa ein Versicherer eingewandt, aufgrund der abgelaufenen TÜV-Plakette hätte das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden dürfen, daher sei auch kein Nutzungsausfall zu zahlen. Erfolgreich war sie mit dieser Begründung nicht.

Nehmen Sie also nach einem Verkehrsunfallschaden möglichst zeitnah mit uns Kontakt auf. Wir werden Sie beraten und den Schadensfall umfassend für Sie abwickeln:

 

Abschließend hier eine kurze Übersicht möglicher Ansprüche:

Sachschäden und sonstige materielle Schadenspositionen:

Ansprüche bei Verletzungen:


© Freiburg 2012, VSH